Florentin Vesenbeckh
· 06.10.2026
Wer zum Rennradfahren nach Spanien reist, muss sich auf geänderte Verkehrsregeln einstellen. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt die Reform der spanischen Straßenverkehrsordnung durch das Königliche Dekret 518/2026. Besonders relevant für Ausfahrten und Trainingslager auf Mallorca sind diese Punkte:
Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radfahrer einen Helm tragen. Die bisherigen Ausnahmen, etwa bei langen Anstiegen oder hohen Temperaturen, entfallen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt die Helmpflicht weiterhin auf allen Straßen. Brisant: Nach übereinstimmenden Medienberichten wird ein Verstoß gegen die Helmpflicht als schwere Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das hat demnach ein Bußgeld von 200 Euro zur Folge, das bei schneller Zahlung auf 100 Euro reduziert werden kann.
Wer außerorts bei Dunkelheit oder deutlich eingeschränkter Sicht fährt, braucht zudem mindestens ein leuchtendes oder reflektierendes Element, das aus mindestens 150 Metern sichtbar ist.
Gut für Radfahrer: Auch für Autofahrer gibt es neue Vorschriften. Insbesondere das Überholen wird genauer geregelt. Sie müssen mindestens 1,5 Meter Seitenabstand halten und dabei mindestens 20 km/h unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Abschnitts bleiben. Bei Tempo 90 sind also höchstens 70 km/h zulässig. Gibt es mehr als einen Fahrstreifen pro Richtung, ist beim Überholen ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben.
In Städten fahren Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn und vorzugsweise in der Mitte ihres Fahrstreifens. Ist ein eigener Fahrstreifen für Radfahrer oder ein Fahrradweg vorhanden, hat die Nutzung dieser eigenen Infrastruktur allerdings Vorrang. Kraftfahrzeuge müssen zu einem Radfahrer vor ihnen im selben Fahrstreifen mindestens fünf Meter Abstand halten. In Einbahnstraßen mit nur einem Fahrstreifen und höchstens Tempo 30 kann die Gemeinde Radverkehr in Gegenrichtung erlauben, sofern dies entsprechend ausgeschildert ist. Eine pauschale Freigabe aller Einbahnstraßen ist das nicht.
Für Rennradurlauber ist vor allem die Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts wichtig: Die allgemeine Helmpflicht gilt außerorts, nicht automatisch auf jeder Stadtstraße. Wer eine Mallorca-Ausfahrt plant, sollte Helm und Sichtbarkeit für die ganze Strecke berücksichtigen.
Fahren Radfahrer in einer Gruppe, gelten sie beim Überholen als eine einzige Verkehrseinheit. Autofahrer müssen die Gruppe also mit dem vorgeschriebenen Seitenabstand überholen und dürfen dabei niemanden gefährden. An Kreuzungen und Kreisverkehren gilt zudem: Hat der erste Fahrer der Gruppe die Kreuzung bereits erreicht oder ist in den Kreisverkehr eingefahren, hat die Gruppe gegenüber anderen Fahrzeugen Vorrang. Das ist kein Freibrief, bei Rot weiterzufahren. Ampelsignale gelten weiterhin für jeden Einzelnen.
Innerorts dürfen Radfahrer wartende oder häufig anhaltende Fahrzeuge rechts oder links passieren, wenn das für ihre Sicherheit günstiger ist. An Ampeln und im Stau können sie so eine markierte Aufstellfläche vor den Autos erreichen. Entscheidend ist, dass das Vorrollen sicher möglich ist. Die Regel erlaubt weder das Überfahren einer roten Ampel noch das Weiterfahren über die Haltelinie hinaus.

Redakteur CvD
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