Ein Tuningmodul kann die Motorunterstützung eines Pedelecs verändern, ohne dass der Umbau von außen erkennbar ist. Für Verkehrskontrollen ist deshalb nicht nur interessant, wie schnell das Rad fährt, sondern auch, ob und wie der Motor oberhalb von 25 km/h unterstützt. Das Dresdner Unternehmen EMEC-Prototyping entwickelt dafür einen mobilen Prüfstand. Nach Angaben des Unternehmens soll er Manipulationen KI-gestützt erkennen und Ergebnisse direkt am Kontrollort liefern. Der Prüfstand soll in ein Einsatzfahrzeug passen und innerhalb weniger Minuten aufgebaut sein. Als mögliche Prüffahrzeuge nennt EMEC unter anderem Pedelecs, S-Pedelecs, Lastenräder und E-Scooter.
Bislang ist der Prüfstand ein Entwicklungsprojekt, kein im Polizeialltag erprobtes Kontrollgerät. EMEC beschreibt das geplante Einsatzspektrum und nennt Sommer 2027 als Ziel. Öffentlich zugängliche Messergebnisse oder Angaben dazu, mit welcher Trefferquote das System unterschiedliche Manipulationen und Antriebe erkennt, liegen in der Unternehmensmitteilung nicht vor. Ob es unter realen Kontrollbedingungen zuverlässig arbeitet, bleibt damit offen.
Mobile Prüfungen gibt es allerdings schon. Die Polizei Hamburg testet seit Juni 2025 eine Geschwindigkeitsprüfrolle namens „E-Speed-Control“. Mit ihr lassen sich Auffälligkeiten vor Ort messen und dokumentieren. Bei weiterem Verdacht können Fahrzeuge sichergestellt oder Sachverständige eingeschaltet werden. Die Hamburger Prüfrolle ist ein anderes Gerät als der von EMEC angekündigte Prüfstand.
Das EMEC-Vorhaben wird nach Unternehmensangaben vom Freistaat Sachsen gefördert und aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Ob der Prüfstand ab Sommer 2027 tatsächlich verfügbar ist und von Kontrollbehörden eingesetzt wird, ist derzeit nicht bekannt.
Ein Pedelec darf schneller als 25 km/h rollen, etwa bergab oder durch Muskelkraft. Für seine rechtliche Einordnung als Fahrrad kommt es darauf an, dass die Motorunterstützung beim Erreichen von 25 km/h oder früher endet. Eine gemessene Fahrgeschwindigkeit oberhalb dieser Grenze beweist deshalb für sich genommen keine Manipulation.
Wird die Unterstützungsgrenze verändert, kann das Rad seine rechtliche Einordnung als Fahrrad verlieren. Es wird dadurch aber nicht automatisch zu einem zugelassenen S-Pedelec. Welche Anforderungen an Betriebserlaubnis, Versicherung und Fahrerlaubnis gelten, hängt vom veränderten Fahrzeug ab. Wer es ohne die erforderlichen Voraussetzungen im öffentlichen Verkehr nutzt, muss je nach Fall mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren rechnen. Auch nach einem Unfall können erhebliche finanzielle Folgen entstehen.
Für Kontrollen bleibt somit die entscheidende technische Frage: Unterstützt der Motor noch, obwohl er es bei einem regulären Pedelec nicht mehr dürfte? Ob der neue Prüfstand diese Frage für verschiedene Antriebe und Tuningmethoden verlässlich beantworten kann, werden erst nachvollziehbare Messdaten und Praxistests zeigen.
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