Rennrad-Leasing: Der Weg zum schnellen Dienstrad

Diensträder haben sich mittlerweile in vielen Unternehmen etabliert, aber funktioniert Leasing auch mit einem Rennrad? Schließlich sind Rennräder doch Sportgeräte und dienen der Freizeitgestaltung – außer Sie sind Mitglied eines UCI WorldTeams. Die gute Nachricht ist, auch als Freizeitradsportler besteht für Sie die Möglichkeit, ein Rennrad als Dienstrad zu leasen.

Was ist Leasing?

Leasing beschreibt ein Vertragsverhältnis zu einer Nutzungsüberlassung. Dabei ist es egal, ob das Leasing für ein Rennrad, ein Auto oder einen anderen, meist mobilen Gegenstand gilt. Es gibt einen Leasinganbieter, der das Leasing-Objekt zur Verfügung stellt, in unserem Fall ein Rennrad. Es gibt weiterhin einen Leasingnehmer, der das Rad für eine festgelegte Vertragslaufzeit nutzt. Im Verlauf dieser Vertragslaufzeit, häufig drei Jahre, bezahlt der Leasingnehmer eine monatliche Rate.

Am Ende der Leasing-Laufzeit hat das Rennrad noch einen Restwert. Es bestehen für den Leasingnehmer zwei Möglichkeiten. Entweder beendet er den Vertrag und schließt ein neues Leasing für ein neues Rennrad ab, oder er übernimmt das Rad zum Restwert. Aufgrund der zweiten Variante wird Fahrradleasing auch oft als Finanzierungsmodell angesehen. Der Leasingnehmer kann eine Privatperson sein, aber auch ein Arbeitgeber, der das Rennrad einem Arbeitnehmer als Dienstrad zur Verfügung stellt.

Bringt das Leasing eines Rennrads steuerliche Vorteile?

Je nach Ausgestaltung des Rennrad-Leasings gibt es steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder beide. Wenn das Bikeleasing über eine steuerlich geförderte Gehaltsumwandlung realisiert wird, sind grundsätzlich bis zu 40 % Ersparnis möglich. In diesem Fall zahlen Sie als Arbeitnehmer die Leasing-Raten, die komplett vom Lohn einbehalten werden. Diese lassen sich mit Werbungskosten vergleichen, die Sie steuerlich absetzen können. Ihr Brutto-Lohn sinkt und damit auch die Lohnsteuer. Ein kleiner Wermutstropfen bei dieser Betrachtung ist, dass auch Ihre Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung sinken, und damit Ihre Leistungsansprüche. Sollte Ihr Arbeitgeber die Leasingraten bezuschussen, erhöht sich zwar einerseits die Steuerlast, aber andererseits können Sie das Rennrad-Leasing als eine Art Gehaltserhöhung betrachten. Und für den Arbeitgeber sind diese Kosten absetzbar. Darüber hinaus gibt es noch einen anderen, sogenannten geldwerten Vorteil, den Sie versteuern müssen. Dadurch, dass Sie das Leasing-Rennrad auch privat nutzen, kommt eine zum Dienstwagen analoge Regelung zum Zug. Während bei einem Dienstwagen jedoch die 1-%-Regelung greift, sind es bei Diensträdern nur 0,25 % des Bruttolistenpreises, die monatlich versteuert werden müssen (genauer: 1 % eines auf volle 100 € abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises). Der Bruttolistenpreis ist der Neuanschaffungswert des Rennrads inklusive Umsatzsteuer.

Welche Steuervorteile ergeben sich für Arbeitgeber und Selbstständige?

Für Arbeitgeber können sich auch steuerfreie Szenarien ergeben, wenn die Räder ins Betriebsvermögen übernommen werden (dann aber nur für betriebliche Nutzung). Die Räder werden den Arbeitnehmern dann überlassen und die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Arbeitnehmer können in diesem Fall immerhin noch die Pendlerpauschale geltend machen. E-Bikes werden beim Leasing steuerlich nicht anders behandelt als Rennräder und andere Bikes. Für Selbstständige gilt seit dem 1. Januar 2020, dass die Versteuerung der privaten Nutzung von geleasten Rädern bzw. E-Bikes vollständig entfällt. Selbstständige und Freiberufler können die Leasingraten als feste Betriebsausgaben geltend machen, die den zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerabgaben mindern. Nur die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil muss noch aufgewendet werden. Wer als Selbstständiger vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann sich die Umsatzsteuer aus den Leasingraten vom Finanzamt wieder zurückholen. Außerdem können Selbstständige und Freiberufler pro Arbeitstag die gültige Pendlerpauschale angeben.

Welche Kosten entstehen beim Rennrad-Leasing?

Die Kostenbetrachtung lässt sich am besten anhand eines Beispiels visualisieren. Die folgenden Angaben gehen von Steuersätzen des Jahres 2022 und von typischen Konditionen eines Leasingvertrags aus (alle Angaben ohne Gewähr). Bei den Steuersätzen ist zu berücksichtigen, dass es variierende Sätze zur Kirchensteuer und bei den Krankenversicherungsbeiträgen gibt.

Wird die monatliche Nettobelastung über drei Jahre aufaddiert, ergeben sich etwa 2900 €. Wenn Sie das Rad zum Restwert übernehmen möchten, dann haben Sie Kosten von etwa 3800 €, was einer Einsparung von 24 % zum ursprünglichen Kaufpreis entspricht. Dieser Wert verändert sich noch durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (negativ) und durch etwaige Übernahmen von Versicherungen und Service-Leistungen des Leasingvertrags durch Ihren Arbeitgeber (positiv). Sollten Sie schon zu Beginn des Leasingvertrags eine Übernahme des Rennrads anstreben, achten Sie darauf, den Restwert möglichst günstig zu fixieren.

Welche Konditionen sind bei Leasingverträgen üblich?

Die Standardkonditionen beinhalten die Laufzeit und eine Vollkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung sollte den Diebstahl sowohl des Bikes als auch von Anbauteilen sowie Verkehrsunfälle bzw. Stürze abdecken. Dazu kommen Schäden am Bike durch Vandalismus und Bedienfehler sowie eine Mobilitätsgarantie. Optional, und das bedeutet höhere Leasingraten, sind jährliche Inspektionen und Verschleißreparaturen zubuchbar. Die meisten Leasinganbieter ähneln sich hier in Ihren Paketen, aber Sie sollten sich die Mühe machen, auf die Details zu schauen. Wie hoch ist beispielsweise die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung oder welche konkreten Prüfungen werden bei der Inspektion durchgeführt? In vielen Fällen ist nicht nur das Fahrrad leasingfähig, sondern auch diverses Zubehör. Welches Zubehör genau leasingfähig ist, sollten Sie beim jeweiligen Leasinganbieter erfragen.

Wie läuft das Leasing eines Rennrads ab?

In den meisten Fällen müssen Sie den ersten Schritt machen. Es gibt zwar schon einige Unternehmen, bei denen Fahrradleasing praktiziert wird, aber noch sind die Firmen in der Mehrheit, bei denen es nicht üblich ist. Sollte Ihr Arbeitgeber zu der ersten Gruppe gehören, ist alles wunderbar. Fragen Sie in der Personalabteilung nach und lassen sich dort beraten. Im zweiten Fall sollten Sie sich über die unterschiedlichen Leasinganbieter informieren und Ihrem Arbeitgeber konkrete Vorschläge unterbreiten. In der Regel sollten ihn die steuerlichen Vorteile überzeugen. Um den Leasingvertrag für Ihr dienstliches Rennrad abzuschließen, ist derjenige am Zug, der letztendlich als Leasingnehmer auftritt. Bei der Auswahl Ihres Wunschrads kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber als möglicher Leasingnehmer ein Wörtchen mitreden möchte, weil der Listenpreis des Rennrads die Höhe der Leasingraten maßgeblich mitbestimmt. Aber hier sollte eine Einigung sehr leicht zu erzielen sein. Die Leasinganbieter arbeiten üblicherweise mit einer Vielzahl von Händlern zusammen und erlegen Ihnen bei der Auswahl keine Einschränkungen auf. Sie können sich in der Regel also wirklich Ihr Wunschrad aussuchen. Auch ein Rennrad darf beim Leasing ausgewählt werden.

Welche Räder können geleast werden?

Hier gibt es im Prinzip keine Einschränkungen. Vom normalen Fahrrad über Rennräder, Mountainbikes und Lastenräder bis hin zum E-Bike oder E-MTB ist alles möglich, sofern der Leasinganbieter oder die mit ihm kooperierenden Händler es in ihrer Angebotspallette haben.

Welche Vorteile bringt Rennrad-Leasing?

Neben den bereits ausführlich diskutierten steuerlichen Vorteilen bringt das Rennrad-Leasing auch ein paar praktische Vorteile. Nach Ende der üblicherweise dreijährigen Vertragslaufzeit können Sie mit einem neuen Leasingvertrag problemlos auf ein neues Rennrad umsteigen. Sie haben die Wahl unter den neuesten Modellen. Andererseits sind Sie auch für die Laufzeit an das einmal gewählte Rennrad gebunden. Aber wenn Sie mit Ihrem Renner hochzufrieden sind, haben Sie ebenso die Möglichkeit, es zu einem fixen Restwert zu erwerben. Ein weiterer Vorteil liegt in der Versicherung und der Mobilitätsgarantie. Wenn das Rad gestohlen wird oder durch einen Unfall zu Schaden kommt, sorgt der Leasinganbieter für Ersatz.

Wie sieht es mit der Klimabilanz von Rennrad-Leasing aus?

Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, lebt gesünder. Sport und körperliche Bewegung wirken sich positiv auf das Herz-Kreislauf-System und das allgemeine Wohlbefinden aus. Wer gesünder lebt, belastet das Gesundheitssystem weniger und agiert damit auch ökonomisch nachhaltiger. Dabei ist es aber eigentlich egal, ob das Rad, mit dem Sie zur Arbeit fahren, ein geleastes oder ein privat erworbenes Rennrad ist. Und das gilt auch für die Berechnung einer CO2-Einsparung. Bei einem einfachen Arbeitsweg von zehn Kilometern liegt die durchschnittliche CO2-Ersparnis im Vergleich zum Pkw bei 690 Kilogramm im Jahr. Außerdem belasten Sie als Radfahrer die Luft nicht mit Stickoxiden oder Feinstaub.

Welche Leasinganbieter gibt es für Rennräder?

Mittlerweile gibt es einige Leasinganbieter, über die auch Rennräder geleast werden können. Zu ihnen gehören Jobrad, Business-Bike, Company Bike, Eurorad, Lease a Bike, Mein Dienstrad und Bikeleasing.

Leasing funktioniert für alle Bikes, also auch für Rennräder

Rennräder nehmen glücklicherweise keine Sonderrolle ein, wenn es um das Leasing als Dienstfahrräder geht. Das Leasing von Rennrädern birgt einige steuerliche Vorteile, die zu erheblichen Ersparnissen führen können, sowohl bei der Betrachtung der laufenden Kosten als auch beim Erwerb zum fixen Restwert. Service-Angebote wie Versicherung und Wartung sind in den Leasingverträgen integriert oder können integriert werden. Und für die eigene Gesundheit und das Klima ist Radfahren ohnehin die beste Lösung.