Dicke Gänge erlaubtUCI verliert weiteren Prozess gegen SRAM

Kristian Bauer

 · 24.05.2026

Dicke Gänge erlaubt: UCI verliert weiteren Prozess gegen SRAMFoto: Getty Images/Tim de Waele
Sram-Kettenblatt
​Der Radsportweltverband UCI hat eine weitere juristische Niederlage erlitten: die maximale Begrenzung der Gänge wird damit vorerst blockiert. Das Marktgericht des Brüsseler Gerichts wies am Mittwoch eine Berufung des Verbands gegen die Aussetzung seines umstrittenen Übersetzungsstandards zurück. Geklagt hatte der US-amerikanische Komponentenhersteller SRAM.

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​Die UCI hatte die neuen technischen Vorschriften mit dem erklärten Ziel eingeführt, die Sicherheit im Fahrerfeld zu erhöhen. Konkret sollte maximal ein 54er Kettenblatts in Kombination mit einem 11-zähnigen Zahnrad verwendet werden dürfen – bzw. eine Kombination mit dieser Entfaltung. Die Argumentation der UCI war, dass dadurch die Höchstgeschwindigkeit im Peloton reduziert werden könnte. Der US-amerikanische Hersteller SRAM legte im vergangenen Jahr Beschwerde bei der belgischen Wettbewerbsbehörde BCA ein. Das Unternehmen argumentierte, die neuen Regelungen verzerrten den ohnehin engen Markt für Antriebssysteme zu Ungunsten einzelner Anbieter. Das Gericht gab SRAM recht – woraufhin die UCI in Berufung ging.

Gericht rügt mangelnde Transparenz der UCI

Das Belgische Marktgericht schloss sich der Einschätzung der BCA an und stellte fest, dass die Behörde „zu Recht zu dem Schluss gelangte, dass aufgrund von Versäumnissen der UCI hinsichtlich Transparenz, Objektivität und Nichtdiskriminierung bei der Entwicklung des Standards eine Wettbewerbsbeschränkung vorlag.“ Zudem habe der Verband nicht ausreichend dargelegt, inwiefern die Regelung tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sei, um die Sicherheit zu verbessern.

UCI zeigt sich überrascht

Der Weltradsportverband reagierte bereits nach der ursprünglichen BCA-Entscheidung und auf den Widerstand von SRAM mit Unverständnis. „Das Maximum Gear Ratio Test Protocol wurde auf Grundlage einer Empfehlung von SafeR eingerichtet – der Organisation, die Vertreter von Fahrern, Teams, Veranstaltern und der UCI zusammenbringt, um die Sicherheit im Profisport der Männer und Frauen zu erhöhen – mit dem Ziel, Daten zu sammeln, um festzustellen, ob die Begrenzung des Übersetzungsverhältnisses ein Bereich ist, der reguliert werden muss. Tatsächlich ist bewiesen, dass die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeiten, die Fahrer in den letzten Jahren, insbesondere bei Abfahrten, erreicht haben, mit Ausrüstungsentwicklungen zusammenhängt und ein Risikofaktor für ihre Sicherheit darstellt“, erklärte die UCI 2025 in einer Mitteilung. Aktuelle Reaktionen auf das Urteil liegen uns noch nicht vor.

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Hintergrund

​Das Management-Komitee des Weltradsportverbands hatte 2025 mehrere Entscheidungen bezüglich der im Radsport verwendeten Ausrüstung getroffen. Der Rote Faden der Entscheidungen ist die Begrenzung aerodynamischer Vorteile um die Geschwindigkeit zu begrenzen und dadurch nach Ansicht der UCI die Sicherheit zu erhöhen. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Lenkerbreite für Straßenrennen und Cyclocross-Veranstaltungen. Zudem wurde auch angekündigt die Felgenhöhe zu begrenzen. Hier gab es ebenfalls viel Widerstand. Der Aero-Experte Swiss Side hatte sich in einem Offenen Brief gegen die geplanten Änderungen ausgesprochen.

Kristian Bauer

Kristian Bauer

Redakteur

Kristian Bauer ist gebürtiger Münchner und liebt Ausdauersport – besonders wenn es in die Berge geht. Er ist ein Fan der Tour de France und bevorzugt solide Rennradtechnik. Er führt für TOUR Interviews, berichtet von Events im Hobbyradsport und schreibt Artikel über die Fahrradbranche sowie Trends im Rennradsport.

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