Tod von Gino MäderRenn-Organisatoren entlastet

DPA

 · 03.11.2023

Tod von Gino Mäder: Renn-Organisatoren entlastetFoto: Mayk Wendt/Keystone/dpa
Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte das Strafverfahren um den Tod von Gino Mäder nun ein.
Der Tod von Gino Mäder bewegte im Juni die Radsport-Welt. Dass es sich dabei um einen tragischen Unfall handelte, stellte nun die Staatsanwaltschaft mit der Einstellung ihres Strafverfahrens fest.

Tod von Gino Mäder: Staatsanwaltschaft stellt Stafverfahren ein

Nach dem tödlichen Unfall des Radprofis Gino Mäder hat die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren eingestellt. Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass weder bei den Organisatoren der Tour de Suisse noch beim ebenfalls gestürzten Magnus Sheffield ein Verschulden vorlag.

Dass die Rennleitung die Kurve in der Abfahrt vom Albulapass, in der Mäder stürzte, nicht als «warn-erforderlich» eingestuft hatte, sei laut Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden. Die Behörde teilte mit, dass der Entscheid noch nichts rechtskräftig sei.

Magnus Sheffield an derselben Stelle gestürzt

Mäder war am 15. Juni auf der fünften Etappe der Tour de Suisse gestürzt und am Tag darauf seinen schweren Kopfverletzungen im Alter von 26 Jahren erlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte unmittelbar nach dem Unfall ein Verfahren eingeleitet, in dessen Folge Mäders Leichnam und sein Rad untersucht sowie mehrere Personen befragt wurden.

Sheffield hatte sich in einer anderen Fahrergruppe befunden und war vor Mäder an derselben Stelle gestürzt. Der 21-Jährige erlitt dabei Prellungen und eine Kopfverletzung. Anfang September kehrte er bei der Tour of Britain ins Renngeschehen zurück. 

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