Sebastian Lindner
· 02.01.2024
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 steigen nicht nur die Mindestlöhne im Radsport. Die UCI hat, wie Mitte November bekanntgegeben, auch den Strafenkatalog angepasst. Vor allem für kleinere Rennen im Männerbereich (.2-Rennen), Frauenrennen unterhalb der Pro Series und den gesamten U23- und Juniorenbereich wurden Sanktionen für Verstöße eingeführt, die bisher nur bei wichtigen Rennen Anwendung fanden.
Doch auch die Elite selbst wird fortan stärker zur Kasse gebeten, vor allem bei Verstößen gegen Bekleidungsrichtlinien. Wer etwa auf dem Siegerpodium nicht regelkonform angezogen ist, bekommt neben einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken (CHF) künftig auch bis 15 UCI-Punkte abgezogen. Falsche Kleidung, wie etwa zu hohe Socken im Zeitfahren, kann künftig neben einer Disqualifikation mit bis zu 2000 CHF Strafe belegt werden. Zusätzlich hat das Team bis zu 500 CHF abzudrücken.
Fahrer, die aufgegeben haben oder disqualifiziert wurden und beim Überqueren des Zielstrichs immer noch ihre Startnummer auf dem Trikot oder am Rahmen haben, zahlen bei Olympia, Weltmeisterschaften oder in der World Tour ebenfalls mindestens 500 CHF. Für Regenjacken ohne Teamnamen oder mit anderem Design als die Trikots werden ab 2024 nicht mehr die Fahrer, sondern das Team selbst mit einer Strafe (500 CHF) belegt.
Stärker bestraft wird künftig auch das Umgehen oder Verhindern der Ausrüstungskontrolle vor oder nach einem Rennen. Für den Fahrer sowie das gesamte Team bedeutet das den Ausschluss. Teurer wird ebenfalls der Verstoß gegen die Nahrungsaufnahme innerhalb der letzten Kilometer 20 bzw. 30 Kilometer vor dem Ziel (bis zu 1000 CHF). Windschattenfahren wird teurer, genauso wie anderweitige illegale Hilfe aus dem Begleitfahrzeug - auch für den Sportdirektor und den Fahrer des Fahrzeugs. Die können dafür nicht nur wie der Aktive selbst mit bis zu 2000 CHF Franken bestraft werden, sondern auch im Konvoi nach hinten versetzt oder ganz ausgeschlossen werden. Für den Sportler sind Zeitstrafen bis zu fünf Minuten möglich.
Das Abstoßen an Fahrzeugen, anderen Fahrern oder auch anschiebende Zuschauer kann neben 200 CHF und bis zu 15 Punkten Abzug im UCI-Ranking nach dem neuesten Regelwerk bei Etappenrennen auch Abzüge in der Punkte- oder Bergwertung bedeuten, im Extremfall bis zu 100 Prozent.
Neu im Strafenkatalog: Fehlt ein Fahrer am Start ohne gültigen Rechtfertigungsgrund, nachdem er seine Teilnahme zuvor bestätigt hatte, droht eine Geldstrafe von mindestens 500 CHF.
Neben den teilweise obskur anmutenden Regelungen ist die UCI aber auch bemüht, die Gesundheit der Fahrer besser zu schützen. Unter anderem will der Weltverband dafür ein neues Hitzeprotokoll auf den Weg bringen. Es soll dem UCI Management Comittee auf seiner nächsten Sitzung Ende Januar zur Genehmigung vorgelegt werden und als Ergänzung zum 2015 eingeführten Protokoll für Extremwetterlagen, das neben Hitze auch alle anderen Extreme wie das Gegenteil, Wind oder Starkregen einschließt, dienen.
Grundsätzlich soll das Hitzeprotokoll funktionieren wie das übergeordnete Extremwetterprotokoll. Wenn die Bedingungen bei einem Rennen es erfordern, wird auf Antrag der UCI, von Teams, Fahrern oder der Organisation durch den Präsidenten der Rennkommission eine Arbeitsgruppe einberufen, um einen Plan zu vereinbaren, der für eine Minderung der gesundheitlichen Risiken sorgen soll. Konkret könnten beispielsweise Startzonen in schattige Bereiche verlegt, zusätzliche Motorräder zur Versorgung mit kalten Getränken oder Eis zu Verfügung gestellt, Startzeiten geändert oder einzelne Abschnitte des Rennens neutralisiert werden.
Das Hitze- soll im Vergleich zum Extremwetterprotokoll eine einfachere und objektivere Bewertung der Umweltbedingungen anhand von Echtzeitdaten bezüglich Temperatur und Luftfeuchtigkeit ermöglichen. Sollte es auf dem UCI-Kongress erwartungsgemäß genehmigt werden, ist ein Teil der Rennen, in denen es potenziell Anwendung finden könnte, allerdings bereits Geschichte. Die Rennen auf dem australischen Kontinent, etwa die Tour Down Under oder das Cadel Evans Great Ocean Race, die genauso wie die AlUla Tour auf der arabischen Halbinsel häufig unter großer Hitze leiden, sind dann bereits absolviert oder in vollem Gange.
Mit dem 1. Januar 2024 setzt die Welt Anti-Doping Agentur WADA das Schmerzmittel Tramadol auf die Liste der verbotenen Substanzen. Das hat auch Einfluss auf den Umgang mit dem Opiat im Radsport. Zwar hatte die UCI das Mittel bereits seit März 2019 auf ihrer eigenen Verbotsliste. Wurde es bei Blutanalysen im Nachgang eines Rennens bei Sportlern entdeckt, rechtfertigte das aber keine Dopingsperre, sondern nur den Ausschluss aus dem laufenden Wettbewerb bzw. die Aberkennung der gelieferten Resultate. Ein Startverbot in weiteren Rennen zog es aber nicht nach sich.
Weisen Sportler bei künftigen Dopingkontrollen Spuren Tramadols in ihrem Körper auf, ändert sich das. Grund für das bisherige UCI-Verbot war, dass Tramadol lediglich nach medizinischem Dafürhalten in Wettkämpfen verboten wurde, da es zu Schläfrigkeit und Suchtgefahr führen kann. Eine leistungssteigernde Wirkung wird dem Mittel nicht zugeschrieben. Allerdings spielt das keine Rolle mehr, wenn es auf der WADA-Liste steht. Dann sind Sperren möglich.
Wie die UCI Mitte Dezember mitteilte, wurden bei 2200 durchgeführten Tests nach Straßenrennen drei Fälle von Tramadol-Konsum festgestellt, die als Erstverstöße jeweils mit einer Disqualifikation und einer Geldstrafe geahndet wurden. Bei der Tour de France 2022 waren zwei Proben von Nairo Quintana (Arkea-Samsic) auffällig, zuletzt wurde Alex Baudin (AG2R Citroen) nachträglich vom Giro d’Italia 2023 disqualifiziert, weil ihm Tramadol im Körper nachgewiesen wurde.
Beide Profis bekamen offiziell zwar kein Rennverbot. Doch Quintana wurde von seinem Team nach der Tour nicht mehr berücksichtigt und war 2023 vertragslos. Zur neuen Saison kommt er wieder bei Movistar unter. Auch Neo-Profi Baudin fuhr nach dem Bekanntwerden der Disqualifikation im August keine Rennen mehr, wird aber zur neuen Saison ins Team reintegriert, wie die Mannschaft, die mittlerweile als Decathlon - AG2R La Mondiale firmiert, kürzlich mitteilte.
Ins Blickfeld geraten sind auch die an mittlerweile vielen Profirädern zu findenden, stark nach innen gedrehten Bremsgriffe, die einen zusätzlichen aerodynamischen Vorteil bringen sollen. Die UCI ließ zuletzt verlauten, sich dem Thema annehmen zu wollen, da dadurch die Bremsleistung stark eingeschränkt werde. Eine konkrete Regelung für den Umgang ist zwar erst für 2025 angekündigt, doch soll bereits 2024 über Einschränkungen der Extrempositionen nachgedacht werden. Wie genau das aussehen könnte, ist allerdings noch nicht bekannt.
Was 2024 hingegen keine Rolle mehr spielen soll, ist das Covid-19-Protokoll, das seit der Einführung 2020 jeder Jahr an die aktuelle Situation angepasst wurde. Sollte es im neuen Jahr keine rasant ansteigenden Fallzahlen geben, wird es - abseits gängiger Hygieneregeln - keine neuen Richtlinien diesbezüglich geben.