Unbekannt
· 30.09.2016
Frage von TOUR-Leser Carsten B.: Seit zwölf Jahren fahre ich (55 Jahre) Rad-und Ultramarathons, habe unter anderem an Trondheim-Oslo teilgenommen, mehrere Solo-Nonstop-Fahrten zwischen 400 und 850 Kilometer absolviert und letztes Jahr erstmals an Paris-Brest-Paris teilgenommen. Meine Jahresfahrleistungen liegen zwischen 8.000 und 10.000 Kilometern. Vor neun Jahren wurde bei mir wegen einer Reentry-Tachykardie eine Ablation vorgenommen. Leider ging dabei etwas schief, anschließend hatte ich einen AV-Block 2. Grades. Das letzte Langzeit-EKG vom Januar ergab einem nächtlichen Ruhepuls von 20 Schlägen pro Minute, laut meinem Kardiologen aber wegen meines Ausdauersports trotzdem noch keine Indikation für einen Herzschrittmacher. Im März kam es dann nachts spontan zu zwei Synkopen, eine davon im Krankenhaus unter EKG, woraufhin mir noch am selben Tag ein Schrittmacher implantiert wurde. Er ist auf die niedrigste Frequenz von 35 Schlägen pro Minute eingestellt. Meine Frage: Habe ich durch meinen Ausdauersport tatsächlich die Schrittmacherindikation hinausgezögert? Oder führte der Ausdauersport vielleicht dazu, die nach der Ablation durch die Aussetzer entstandene reduzierte Herzfrequenz noch weiter zu senken? Eine weitere Frage: Kann ich aus Ihrer Sicht – nach Trainingsaufnahme – wieder Langstrecken von mehreren hundert Kilometern angehen?
Antwort von Dr. Robert Eifler: Der Herzschrittmacher – ein streichholzschachtelgroßes Gerät mit feinsten Sonden – wird in der Regel bei örtlicher Betäubung unter die Haut unterhalb des linken oder rechten Schlüsselbeins eingesetzt und entsprechend der Rhythmusstörung programmiert. Sie werden vornehmlich bei langsamen Rhythmusstörungen therapeutisch genutzt, die mit Synkopen (kurzzeitigen Bewusstseinsstörungen) einhergehen. Unter einer Reentry-Tachykardie versteht man ein anfallsweise auftretendes Herzjagen. Falls ein medikamentöser Therapieversuch scheitert, wird sie durch eine Hochfrequenz-Katheterablation (elektrische Ausschaltung einer der beiden Überleitungsbahnen vom rechten Vorhof zu den Herzkammern) behandelt. Dabei kann es zum sogenannten AV-Block 2. Grades kommen, einer zunehmenden Verzögerung der Erregungsleitung vom Vorhof zur Herzkammer.
Bei einem Ruhepuls von weniger als 30 Schlägen pro Minute mit Synkopen besteht eine Schrittmacher-Indikation, auch wenn keine strukturelle Herzerkrankung vorliegt. In Ihrem Fall wurde offenbar ein sogenannter Bedarfsschrittmacher implantiert, der nur bei Pulswerten unter 35 Schlägen pro Minute einsetzt und Sie dadurch vor Bewusstseinsstörungen schützen soll.
Exzessiver Ausdauersport kann den Ruhepuls enorm senken. Die Schrittmacherimplantation wurde bei Ihnen jedoch wegen der Synkopen durchgeführt, die eine erhebliche Gefährdung darstellen. Es ist durchaus denkbar, dass Ihr Ausdauersport zu einer weiteren Herzfrequenzabsenkung nach der Katheterablation geführt hat. Generell ist nichts dagegen einzuwenden, dass Sie auch nach der Implantation des Herzschrittmachers Ihren Sport weiter betreiben. Nachdem die Narbe verheilt und die korrekte Schrittmachertätigkeit funktionell überprüft wurde, können Sie schon nach einigen Tagen Ihr Training wieder aufnehmen. Von einer Teilnahme an Ultramarathons ist allerdings abzuraten (Gefahr von Sekundenschlaf, Sturz, Sondenbruch).