TOUR Redaktion
· 11.02.2023
Falschparker kennt wohl jeder, der auf Radwegen, hauptsächlich im Stadtbereich unterwegs ist. Aber ist es erlaubt, ein Foto des Verkehrssünders zu machen?
Ist es erlaubt, falsch parkende Fahrzeuge zu fotografieren und diese Fotos im Zuge einer Anzeige an die Polizei weiterzuleiten? Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) meinte “nein” und hatte Verwarnungen ausgesprochen. Dem widersprach jetzt das Verwaltungsgericht Ansbach und sah in den Fotos keinen Verstoß gegen den Datenschutz.
Geklagt hatten zwei Männer aus München, die jahrelang Falschparker auf Geh- und Radwegen angezeigt hatten. Das Urteil könnte auch der App “Wegeheld” und der Website weg.li Rückenwind geben, über die Falschparker gemeldet werden können.
*Erfasst über Wegeheld-App oder weg.li