Österreich als VorbildInitiative gegen Radwegbenutzungspflicht

Kristian Bauer

 · 27.02.2024

Österreich als Vorbild: Initiative gegen RadwegbenutzungspflichtFoto: DPA Picture Alliance
Für Rennradfahrer sind Radwege oft gefährlich und nervig - besonders bei der Fahrt in der Gruppe. Die Radwegbenutzungspflicht für Rennradfahrer aufzuheben – das ist das Ziel von Siegmund Bulek, Vorstand des RSC Vegesack.

Radwege sind oft sehr kurz, eng, in schlechtem Zustand und nebenan ist eine gut ausgebaute Straße. Rennradfahrer kennen das Dilemma, das ein blaues Radwegschild oft auslöst: bin ich gesetzestreu oder lieber sicher und mit Spaß unterwegs? Der Vorstand des RSC Vegesack möchte diese Zwickmühle auflösen: zusammen mit dem Bremer Radsportverband hat Bulek eine Initiative gestartet, um Trainingsfahrten mit dem Rennrad immer auf der Straße zu erlauben – auch wenn es parallel zur Straße einen Radweg gibt.

Siegmund BulekFoto: privatSiegmund Bulek

TOUR: Wie sind Sie auf die Idee zur Initiative gekommen?

Siegmund Bulek: Ich bin seit 33 Jahren im Verein und nutze bei Trainingsausfahrten die Straße und keine Radwege. Man kann nicht mit einer Trainingsgruppe auf dem Radweg fahren. Wir haben das im Verein oft diskutiert und alle sind der Meinung, dass diese Regelung in Deutschland nicht richtig ist. Die Voraussetzungen sind nicht da. Ich werde jetzt alles daransetzen diese Regelung zu kippen. Einen Koalitionspartner haben wir mit dem Bremer Radsportverband gefunden - das sind sechs andere Vereine. Es gibt 17 Radsportverbände in Deutschland und wir hoffen, dass noch mehr mitmachen.

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TOUR: Was haben Sie bisher gegen die Radwegbenutzungspflicht unternommen?

Siegmund Bulek: Im Namen vom RSC Vegesack und Bremer Radsportverband haben wir einen Brief an einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag geschickt: Mathias Stein, SPD, ist Mitglied im Parlamentskreis Fahrrad. Er hat versprochen, das Thema weiterzuleiten.

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Keine Radwegbenutzungspflicht für Rennradfahrer in Österreich

TOUR: Was genau wollen Sie erreichen?

Siegmund Bulek: Unser Vorbild ist Österreich. In Österreich gibt es keine Radwegbenutzungspflicht für Trainingsfahrten mit dem Rennrad. Da ist im Gesetz festgelegt, was ein Rennrad ist – auch wir wollen uns auf den Rennradsport beschränken. Wir Radsportler, die trainieren, wollen konform die Straße benutzen. Genau das ist in Österreich möglich. Ich treffe mich jedes Jahr zu Ostern in Italien mit Rennradfreunden aus ganz Europa zum Trainieren. Die verstehen gar nicht, was wir für Probleme in Deutschland mit Radwegen haben. Wissen Sie wie alt dieses Gesetz in Deutschland ist, dass Gruppen mit 16 Leuten auf der Straße fahren dürfen?

TOUR: Wenn Sie so fragen, vermutlich sehr alt …

Siegmund Bulek: Ja, wir haben in der Landesgerichtsbibliothek geforscht und das ist von 1937. Im Reichsgesetzblatt steht mehr als 15 Radfahrer dürfen auf der Straße fahren. Woher kommt diese Zahl 16? Warum nicht 8 nicht 12? Bei uns im Radverein sind es niemals 16. Wir kommen zum Training und mal sind es 8 Leute, dann 10 oder 12.

TOUR: Was sieht ihr Vorschlag zur Radwegbenutzungspflicht genau vor?

Siegmund Bulek: Wenn Sie die österreichische StVO lesen, gibt es eine klare Definition, was ein Rennrad ist. Erster Faktor ist das Gewicht, der Lenker muss entsprechend sein. Er muss von der UCI zugelassen sein, wenn da fünf Leute fahren, kann es nicht sein, dass man mit dem Zeitfahrlenker fährt. In Österreich ist das auch so. In Österreich darf man aber auch zum Arbeitsplatz mit dem Rennrad auf der Straße fahren.

TOUR: Wie geht es weiter?

Siegmund Bulek: Ich habe die Antwort aus Berlin bekommen, dass es weitergeleitet wurde. Ich hoffe, dass der Sportausschuss sich mit unserem Vorschlag beschäftigt. Wichtig wäre auch, dass das Thema viel Aufmerksamkeit bekommt.

Info Rechtslage Österreich

Die Radwegbenutzungspflicht gilt in Österreich nicht für Rennradfahrer. Sie dürfen bei Trainingsfahrten mit Rennrädern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nebeneinander fahren und sind nicht verpflichtet, “Radfahranlagen” zu benutzen. Der Begriff Trainingsfahrt ist im Gesetz nicht genau definiert.

Als Rennrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:

  • Eigengewicht des fahrbereiten Rades höchstens 12 kg
  • Rennlenkeräußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
  • äußere Felgenbreite höchstens 23 mm

Linktipp: Das sagt die Straßenverkehrsordnung in Deutschland

Kristian Bauer

Kristian Bauer

Redakteur

Kristian Bauer ist gebürtiger Münchner und liebt Ausdauersport – besonders wenn es in die Berge geht. Er ist ein Fan der Tour de France und bevorzugt solide Rennradtechnik. Er führt für TOUR Interviews, berichtet von Events im Hobbyradsport und schreibt Artikel über die Fahrradbranche sowie Trends im Rennradsport.

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