Matthias Borchers
· 14.05.2026
Die Unfallstatistik zeigt ein klares Muster: Am 14. Mai steigt die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss deutlich an. Das Statistische Bundesamt verzeichnete 2023 insgesamt 340 Unfälle, ein Jahr später waren es 289. Diese Werte liegen ungefähr dreimal so hoch wie der Tagesdurchschnitt von weniger als 100 Alkoholunfällen. Besonders Männer sind an diesem Feiertag mit Bollerwagen, Kutschen oder Fahrrädern unterwegs und konsumieren dabei häufig größere Mengen Alkohol.
DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann appelliert an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer: "Sturzbetrunken aufs Rad steigen, klingt für viele nach einer dummen Idee, außer am Vatertag. Es gibt an keinem Tag im Jahr so viele Alkoholunfälle. Darum mein Tipp: Erst fahren, dann feiern!"
Autofahrende sollten an Christi Himmelfahrt mit erhöhter Vorsicht fahren. Wer sich einer Gruppe von Radfahrenden nähert, muss mit unsicherer Fahrweise, plötzlichem Ausscheren oder Stürzen rechnen. Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt, die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Überholmanöver sollten nur mit ausreichendem Abstand und freier Sicht durchgeführt werden.
Die Unfallstatistik erfasst nur einen Teil der Vorfälle. Alleinunfälle wie Stürze mit dem Fahrrad werden oft nicht polizeilich aufgenommen, was zu einer hohen Dunkelziffer führt. Die Deutsche Verkehrswacht fordert deshalb eine Promillegrenze von 1,1 für Fahrrad und Pedelec als Ordnungswidrigkeit. Aktuell werden Radfahrende erst ab 1,6 Promille belangt, sofern keine Ausfallerscheinungen vorliegen. In diesem Fall handelt es sich direkt um eine Straftat mit entsprechend höheren Strafen.
Kirsten Lühmann begründet die Forderung: "Betrunken Radfahren ist keine Ordnungswidrigkeit und so denken viele, dass das völlig in Ordnung ist. Das müssen wir ändern. Wir brauchen auf dem Fahrrad dringend einen Alkoholgrenzwert von 1,1 Promille."

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