Kristian Bauer
· 14.06.2022
Ein ADAC-Video zum Thema Lichtpflicht für Rennrad und MTB in Italien sorgt im Netz für Aufregung. Die Botschaft des Videos ist irreführend.
“Italien hat die italienische Straßenverkehrsordnung verschärft und zum Teil das Aus für Radrennfahrer beschlossen”, heißt es in einem ADAC-Video auf YouTube. Diese Aussage sorgte für große Verunsicherung unter Rennradfahrern. Die Kernbotschaft wurde von zahlreichen Medien übernommen (z. B. “Aus für Rennräder auf der Straße”). Bezug nahm der ADAC auf den Artikel 68 der italienischen Straßenverkehrsordnung. Der schreibt eine Beleuchtung sowie Reflektoren für alle Fahrräder vor – also auch für Rennräder und Mountainbikes. Was das Video nicht erklärt: Diese Lichtpflicht besteht in Italien schon seit Jahren und ist keineswegs neu.
2021 wurde lediglich ein Detail präzisiert: Radfahrer müssen eine halbe Stunde vor und nach Sonnenuntergang sowie in Tunneln, bei Nebel, Schneefall, starkem Regen und anderen schlechten Sichtverhältnissen ein Licht in Betrieb haben. Ausgerechnet dieses Kernbotschaft ist in der deutschen Übersetzung der Verordnung durch Behörden in Südtirol verwirrend, da “funzonianti” mit funktionierend übersetzt wird. Der ADAC stellt deshalb die These auf, dass man in Italien lediglich ein funktionierendes Licht am Rad haben müsse – es müsse nicht eingeschaltet sein.
Eine falsche Interpretation, erklärt hingegen das Verwaltungsamt Mobilität der Provinz Bozen - Südtirol auf Nachfrage durch TOUR: „Lichter und Reflektoren müssen immer am Fahrzeug vorhanden und die Beleuchtungseinrichtungen zu den angegebenen Zeiten eingeschaltet sein.“
Von den Schlagzeilen vom „Aus für Rennradfahrer“ sollte man sich folglich nicht verrückt machen lassen – Italien wird weiterhin ein Land des Radsports bleiben. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die strenge Lichtpflicht in Italien bisher nicht sanktioniert wird. Theoretisch schreibt das Gesetz sogar Rückstrahler und eine Glocke vor - auch hier kennen wir keine Fälle von Kontrollen und Sanktionen. TOUR rät aber – ebenso wie der ADAC - in Italien immer mit Anstecklichtern zu fahren und diese bei schlechter Sicht natürlich auch einzuschalten.