RechtlichesRadtraining im Homeoffice

Kristian Bauer

 · 30.03.2022

Rechtliches: Radtraining im HomeofficeFoto: Wolfgang Papp

Die Pandemie hat viele Gewissheiten des Arbeitslebens durcheinandergewirbelt – Arbeiten im Homeoffice schafft neue Freiräume, bedeutet aber auch mehr Verantwortung des Einzelnen. Entscheidende Voraussetzung für eine Mittagsrunde auf dem Rennrad sind klare Abmachungen mit dem Arbeitgeber – zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung.

Folgende Punkte sollte man beachten:

Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt für die Arbeitszeit im Homeoffice, was auch für die Arbeitszeit im Büro gilt. Der Arbeitgeber kann entscheiden, von wann bis wann man arbeitet und in welchem Zeitfenster die Mittagspause zu nehmen ist – er muss es aber nicht vorgeben. Er muss auch nicht festlegen, ob es maximal eine oder zwei Stunden Pause sind. Man hat im Homeoffice den gleichen Anspruch an Pausen und Ruhezeiten, aber es gelten auch die generellen Regeln des Arbeitszeitgesetzes: Eine Pause nach spätestens sechs Stunden ist Pflicht (mindestens 30 Minuten), und zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen mindestens elf Stunden liegen. Wird in der Zeit z. B. eine Arbeitsmail verschickt, beginnt die Ruhezeit neu. Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen oder durch Regelungen im Tarifvertrag. Was man in der Mittagspause macht, kann der Arbeitgeber nicht vorschreiben.

Arbeitszeitbetrug

Wer den (halben) Tag ohne Absprache auf dem Rennrad statt im Homeoffice verbringt und dadurch deutlich weniger arbeitet als vereinbart, begeht eine erhebliche Pflichtverletzung. Selbst im erstmaligen Fall kann das zur fristlosen Kündigung führen. Der Arbeitszeitbetrug zu Lasten des Arbeitgebers muss allerdings bewiesen werden. Er wird oft durch einen Detektiv belegt – auch der Strava-Account kann Hinweise liefern.

Versicherungsschutz beim Radfahren in der Mittagspause

Ein Unfall auf der mittäglichen Trainingsausfahrt ist kein Arbeits- oder Wegeunfall. Das gilt auch für den Lunch-Ride unter Kollegen. Gibt es im Unternehmen Zeiterfassung, muss man sich zwingend ausstempeln. Wie bei allen Freizeitfahrten ist eine private Unfallversicherung überlegenswert.

Kommunikation

Kein Gesetz hält das Wichtigste fest: klare Absprachen zum mit Vorgesetzten und Kollegen. Dann stolpert man weder über rechtliche Fallstricke, noch kommt es zu Missverständnissen, wenn andere Mitarbeiter im Team zwischenzeitlich Arbeiten übernehmen müssen.

Entscheidende Voraussetzung für eine Mittagsrunde auf dem Rennrad sind klare Abmachungen mit dem ArbeitgeberFoto: Jan Greune
Entscheidende Voraussetzung für eine Mittagsrunde auf dem Rennrad sind klare Abmachungen mit dem Arbeitgeber