TOUR Redaktion
· 19.01.2023
Immer wieder erreichen TOUR Leserzuschriften, in denen von Problemen bei der Online-Bestellung von Rennrädern berichtet wird. Wir haben drei typische Fälle skizziert und Julia Zeller, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V., gebeten, die Kundenrechte zu erklären.
Ein Kunde bestellt ein Fahrrad und bekommt einen Liefertermin genannt. Der Termin verstreicht, und der Verkäufer nennt einen neuen, deutlich späteren Termin.
Wird ein fixer Liefertermin nicht eingehalten, kommt der Verkäufer in Verzug. Möchte der Verbraucher dann nicht länger warten, kann er vom Vertrag zurücktreten. Wurde bereits gezahlt, kann der Kunde die Summe vom Verkäufer zurückfordern. Möchte man am Vertrag festhalten, kann der Verbraucher unter Umständen verlangen, den Schaden ersetzt zu bekommen, der durch die Verzögerung entstanden ist.
Das bestellte Rennrad kommt - ein Bauteil entspricht aber nicht der Beschreibung.
Der Verkäufer muss das Rad wie bestellt liefern. Ist das nicht der Fall, liegt ein Mangel vor, und es greifen die Gewährleistungsrechte. Der Verbraucher kann dann entweder eine Ersatzlieferung, also das Rad wie beschrieben, oder eine Reparatur verlangen. Kosten hierfür muss der Verkäufer übernehmen. Wurde das Rad online bestellt und möchte der Verbraucher dies in dieser Variante gar nicht mehr haben, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung widerrufen.
Das bestellte Rennrad ist beschädigt - ein neues Rad würde wieder mehrere Monate Wartezeit bedeuten.
Wird das Rad beschädigt geliefert, kann im Rahmen der Gewährleistungsrechte die Neulieferung oder eine Reparatur verlangt werden. Ist Letzteres nicht möglich und erfolgt eine Neulieferung deutlich später, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Soll am Vertrag festgehalten werden, kann auch hier unter Umständen vom Verkäufer verlangt werden, den Schaden, der durch die Verspätung entstanden ist, zu ersetzen.