Laut UCI gilt die Sperre vom 5. Februar 2024 bis 4. Februar 2028. Zuletzt startete der gebürtige Bretone für die französische Equipe Decathlon AG2R La Mondiale um den Österreicher Felix Gall. Es ging bei der Verurteilung allerdings um Auffälligkeiten im Biologischen Startpass aus dem Jahr 2022. In diesem Dokument werden langfristig Entwicklungen von Werten dokumentiert, um beispielsweise Blutdoping indirekt nachweisen zu können. In der Mitteilung der UCI gibt es keinen Hinweis darauf, um welche Art von Anomalien es sich bei den Testwerten gehandelt haben soll. Laut Pressemitteilung des Verbands hat Bonnamour einen Monat Zeit, um beim internationalen Sportgerichtshof CAS die Entscheidung anzufechten.
Sein letzter Arbeitgeber Decathlon wies daraufhin, dass die Auffälligkeiten, die zur Verurteilung führten, aus einer Zeit stammen, als der Rennfahrer noch bei einem anderen Team unter Vertrag stand. Im Jahr 2022 startete Bonnamour noch im Trikot des Teams B&B Hotels-KTM. Im gleichen Jahr feierte er seinen einzigen Profisieg beim Rennen La Polynormande. Im Jahr zuvor war er bei der Tour de France zum angriffslustigsten Rennfahrer (”super combatif”) gewählt worden.
Der Radprofi war im Januar 2024 bei der Tour Down Under in Australien sein letztes Rennen gefahren. Anfang Februar 2024 wurde seine Suspendierung bekannt. Im vergangenen November machte der 30-Jährige dann öffentlich, dass er seine Karriere beende und den Kampf gegen eine Dopingsperre aufgebe. Laut französischen Medienberichten stand mit dem Dopingfall Bonnamour auch die Trennung vom langjährigen Teammanager Vincent Lavenu im Vorjahr in Zusammenhang, weil dieser angeblich das Management nicht schnell genug über den Fall Bonnamour informiert habe.

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