Die International Testing Agency hat die italienische Radsportlerin über einen auffälligen Analysebefund informiert. Die ITA führt das unabhängige Anti-Doping-Programm für die Union Cycliste Internationale durch.
Die Probe stammt vom 5. Februar 2026 aus einer gezielten Testkampagne während der UAE Tour Women. Das Labor wies Enobosarm nach, auch bekannt als Ostarin. Die Substanz gehört zur Klasse S1.2 Other Anabolic Agents der WADA-Verbotsliste. Enobosarm ist zu jeder Zeit verboten, sowohl im Wettkampf als auch außerhalb. Die Substanz gilt als nicht-spezifisch und erhöht nachweislich die fettfreie Körpermasse. Enobosarm wurde entwickelt um Muskelschwund und Osteoporose zu behandeln. Es wirkt anabol auf Muskeln und Knochen, ohne die starken Nebenwirkungen klassischer Steroide, ist aber nicht als Medikament zugelassen und wird oft als Dopingmittel missbraucht.
Laporta hat das Recht, die Analyse der B-Probe zu beantragen. Bestätigt die B-Probe das Ergebnis der A-Probe, gilt der Fall als bestätigter Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln. Auch ohne B-Proben-Analyse wird das Verfahren als bestätigter Verstoß behandelt. Die Fahrerin kann in beiden Fällen eine Erklärung für das Ergebnis abgeben.
Nach dem Welt-Anti-Doping-Code und Artikel 7.4.1 der UCI-Anti-Doping-Regeln wurde eine vorläufige Sperre verhängt. Diese Maßnahme ist bei solchen Befunden verpflichtend. Laporta kann die vorläufige Sperre anfechten und deren Aufhebung beantragen. Die UCI hat ihr Anti-Doping-Programm an die ITA delegiert. Die ITA übernimmt die vollständige Verfolgung des Falls. Weitere Kommentare gibt die Agentur während des laufenden Verfahrens nicht ab.
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