Es war ein Aufreger während der Tour de France 2024. Es wurde öffentlich, dass Topfahrer wie Tadej Pogacar und Jonas Vingegaard in der Vorbereitung auf das Rennen mit Inhalationsgeräten für Kohlenmonoxid gearbeitet hatten. Das Gas gilt als hochgiftig, kann aber auch als Blutdopingmittel verwendet werden. Experten meinen, es ließe sich durch gezieltes Einatmen des Gases mindestens zeit- und kostenintensives Höhentrainingslager damit ersetzen. Aus diesem Grund hat der Radsport-Weltverband UCI wiederholtes Einatmen von Kohlenmonoxid bereits zu Jahresbeginn verboten. Die WADA folgte nun.
In der Verbotsliste der WADA wurde nun in Klasse M1 (Manipulation von Blut und Blutbestandteilen) die Untergruppe M1.4 ergänzt. Ausdrücklich heißt es nun an dieser Stelle: “Der nicht-diagnostische Gebrauch von Kohlenmonoxid (CO) ist verboten. Unter bestimmten Bedingungen kann er die Erythropoese (Bildung roter Blutkörperchen) steigern.” Experten hatten die Aufnahme des Gases in die WADA-Liste gefordert, da es sich eindeutig als verbotene leistungssteigernde Methode eignen könne.
Von den rund um die Tour 2024 in die Schlagzeilen geratenen Teams UAE und Visma hieß es damals, man habe die Inhalationsmethode nur verwendet, um die Effekte des Höhentrainings zu messen. Das bleibt auch weiterhin erlaubt: “Die Anwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken wie beispielsweise die Bestimmung der Gesamt-Hämoglobinmasse oder die Diffusionskapazität der Lunge ist unter Aufsicht einer medizinischen oder wissenschaftlichen Fachkraft nicht verboten”, steht dazu nun im Antidoping-Reglement.
Die Anwendung bleibt - trotz Verbot - vermutlich ein Graubereich, wie TOUR auf Nachfragen im vergangenen Jahr erfuhr (siehe Artikel). Eine Nachweismethode fehlt bisher, soweit öffentlich bekannt. Zumal man Kohlenmonoxid auch unbeabsichtigt durch Abgase wie im dichten Straßenverkehr einatmen kann. Die Krux: Ein Dopingnachweis könnte bei Kohlenmonoxid schwer werden. “Wenn man es richtig macht, ist es schwer zu detektieren. Man müsste jemanden schon in flagranti erwischen”, sagt eder Freiburger Toxikologe Professor Volker Auwärter während der Diskussionen im vergangenen Jahr auf Anfrage von TOUR. Sportler müssten also trotz Verbot auf frischer Tat ertappt werden und der Beweis erbracht werden, dass die Inhalation nicht zu diagnostischen Zwecken und ohne fachliche Aufsicht erfolgt ist.