Unbekannt
· 08.01.2021
Der Strafprozess rund um die Operation Aderlass am Landgericht München II steht kurz vor dem Abschluss: Im Schlussplädoyer forderte Staatsanwalt Kai Gräber am Freitag (8.1.2021) fünfeinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten, den Arzt Mark S.. Am 15. Januar 2021 sollen die Urteile gesprochen werden.
Der Arzt, der früher auch für die Radsport-Teams Gerolsteiner und Milram tätig war, hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit einem aus Erfurt operierenden Dopingnetzwerk seit 2012 vor allem nordische Skisportler und Radsportler mit Dopingmitteln versorgt beziehungsweise ihnen beim Eigenblutdoping geholfen. Zusätzlich zur Haftstrafe beantragte die Anklage ein fünfjähriges Berufsverbot für den Mediziner. Gegen die vier angeklagten Helfer von Mark S., die als Boten fungierten bzw. Bluttransfusionen durchführten, forderte die Anklage Haftstrafen zwischen einem Jahr und zweieinhalb Jahren.
Es ist das erste große Strafverfahren auf Basis des Ende 2015 eingeführten Antidoping-Gesetzes. Von "rechtlichem Neuland" sprach Oberstaatsanwalt Gräber. Die Verteidiger stellten in ihren Plädoyers zur Diskussion, ob es in einem ihrer Ansicht nach dopingverseuchten Sport schützenswerte Integrität und zu wahrende Chancengleichheit geben könne, wie es das Antidopinggesetz vorsehe. Die gedopten Sportler hätten sich freiwillig und gegen Bezahlung für das Doping entschieden. Der Ausgang des Prozesses, die Urteile und deren Überprüfung werden nach Ansicht vieler Beobachter voraussichtlich zu einem Lackmus-Test für das Antidopinggesetz, das unter Juristen nicht unumstritten ist, den Strafverfolgern aber weitreichendere Handhabe im Kampf gegen Doping bietet. Das Gericht will am 15. Januar 2021 die Urteile sprechen.