Text: Pressedienst Fahrrad/David Kossmann
Im Fernverkehr werden in der Praxis nur einsitzige zweirädrige Bikes transportiert. Im Nahverkehr können bei verfügbarem Platz auch Dreiräder, Liegeräder und Tandems mitgenommen werden. Kinderräder (bis 16 Zoll) sind Gepäckstücke, Anhänger ebenso. S-Pedelecs dürfen grundsätzlich nicht Zug fahren. Geht es um Beförderung mit privat verantworteten Bahnen, können sich manche Details unterscheiden – vorher abklären!
Im Fernverkehr muss der Radstellplatz grundsätzlich reserviert werden, im Nahverkehr ist das nicht möglich. Informieren Sie sich daher im Internet über grundsätzlich hoch ausgelastete Züge und meiden Sie diese – vor allem zur Ferienzeit und am Wochenende.
Im Fernverkehr kostet ein Rad ab etwa 7,50 Euro, im Nahverkehr gibt es räumlich unterschiedliche Tarife. Teils wird das Fahrrad dort auch umsonst mitgenommen, gelegentlich sind bestimmte Tageszeiten ausgeschlossen. Vorher informieren!
Zu vielen Zügen wird die Hängung der Wagons mit Fahrradabteil am Bahnsteig angezeigt. Suchen Sie sich schon vor der Einfahrt des Zuges den Bahnsteigabschnitt, in dem Ihr reservierter Standplatz zu stehen kommt. Aber auch ohne Reservierung (im Nahverkehr) sollten Sie sich so stellen, dass am Bahnsteig keine “Radfahrer-Knäuel” entstehen. Wenn einige Räder keinen Platz im anvisierten Waggon erhalten, müssen die Radfahrer ohnehin nochmals wechseln – das kann stressig werden.
Im Zug müssen Fahrräder so abgestellt werden, dass Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Wenn man Fahrräder eng zusammenstellt, kann man oft die Überfüllung der gekennzeichneten Flächen vermeiden. Die Bahn schreibt vor, dass man Gepäcktaschen vor dem Einsteigen vom Rad nehmen muss, um leichter ein- und aussteigen zu können und keinen wertvollen Platz zu verschwenden. In Fernzügen erübrigt sich das meist, hier sind die Stellplätze durch die Fahrradständer definiert.
Im Zug abgestellte Fahrräder müssen gegen Umfallen oder Wegrollen gesichert werden – so, dass das Rad auch bei heftigem Bremsen des Zuges stehen bleibt. Im Fernzug sollte das Rad an seinem Bügel angeschlossen werden, wenn der Fahrer in einem anderen Abteil fährt. Im Nahverkehr ist dagegen ein Schloss nicht sinnvoll. Hier müssen Räder öfter mal rangiert werden, wenn einzelne Radler aussteigen.
Aufladen des Akkus in der Bahn ist nicht erlaubt, auch muss er am Rad bleiben. Obacht: Die Mitnahme eines Ersatz-Akkus im Zug ist verboten – es handelt sich um Gefahrgut!