RadwegeBenutzungspflicht

Unbekannt

 · 30.09.2011

Radwege: BenutzungspflichtFoto: Christian Kaufmann
Thalkirchner Brücke, München: Es ist absehbar, dass auch dieses Schild bald entfernt wird

Mit einem Grundsatzurteil hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht vor zehn Monaten die Benutzungspflicht für einen ausgeschilderten Radweg in Regensburg gekippt. Seitdem ist die Verwirrung groß: Dürfen jetzt alle Radler auf die Fahrbahn? Noch nicht. Aber es könnte ein erster Schritt dorthin sein.

Sein Radweg schaffte es sogar in die Tagesschau – und Klaus Wörle wird seither als eine Art Freiheitskämpfer der Radfahrer gefeiert. Der Regensburger ADFCVorsitzende hat im Kampf gegen die Benutzungspflicht eines Radwegs zwischen seiner Haustür und dem Kindergarten langen Atem bewiesen: Nach einem Negativbescheid der Stadt Regensburg kämpfte er sich acht Jahre durch drei Instanzen und bekam schließlich das Recht zugesprochen, dort mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren.

Die daraus erhoffte Revolution für den Radverkehr blieb aus. Denn sie hat eigentlich längst stattgefunden – nämlich 1997, als die aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft trat; in Sachen Radwege blieb sie allerdings vielerorts unbeachtet. Die Gültigkeit der StVO wurde mit dem Leipziger Urteil also lediglich erneut bestätigt, aber: Das Gericht teilte Wörles Auffassung, dass ein Fahrbahnverbot für Radfahrer eine Beschränkung des fließenden Verkehrs darstelle, denn dazu zähle auch der Radverkehr; und dass für die Radwegschilder auch der Paragraph 45, Absatz 9 der StVO gilt, demzufolge ein Schild und damit das Fahrbahnverbot nur dort angeordnet werden darf, „wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“, also eine außergewöhnliche Gefahr für die Sicherheit besteht. Diese besonderen Umstände fehlen jedoch in vielen Fällen, in denen Gemeinden Radwegschilder aufgestellt haben.

Durch das Urteil kommt nun Bewegung in die Sache. Die überregionale Strahlkraft der hohen Instanz hat zur Folge, dass Medien und Verbände das Urteil reichlich kommentieren und sich die Verkehrsbehörden dem Problem nicht mehr entziehen können. Von vielen Kommunen wird das Thema plötzlich ernst genommen – und mancherorts zwischen verhärteten Fronten aus dem Schlaf geweckt.

  Diese drei Zeichen implizieren die BenutzungspflichtFoto: Schilder
Diese drei Zeichen implizieren die Benutzungspflicht

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