

Radfahren in Zeiten von Corona: Die Regelungen der Bundesländer
Rennradfahren in Deutschland: Wo ist was erlaubt?
Aktualisierung 3. Juni 2020:
Am 26. Mai haben Bund und Länder beschlossen, die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni beizubehalten: Demnach ist die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten. Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Weiterhin ist es aber so, dass die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich sind. Selbst im strengen Bayern darf man bereits mit bis zu fünf Personen und ab 8. Juni mit bis zu 20 Personen Sport an der frischen Luft machen.
Die Bundesregierung bietet Links zu den einzelnen Regelungen der Bundesländer
Stand April 2020 ab hier:
Da die Bundesrepublik Deutschland föderalistisch organisiert ist, kann jedes Bundesland selbst festlegen, welche Regelung für ihre BewohnerInnen gelten soll. So gilt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung, in Baden-Württemberg eine Kontaktbeschränkung. Was ist der Unterschied?
Welche Regelungen gelten für Rennradfahrer wo in Deutschland?
Die Ausgangsbeschränkung gilt aktuell in Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Öffentliche Orte (öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks) dürfen nur noch mit einem trifftigen Grund betreten werden. Etwa der Weg zur Arbeit oder zum Lebensmittelmarkt, dringende Arztbesuche, aber auch Sport und Spaziergänge an der frischen Luft. Letzteres ist alleine oder mit Menschen, mit denen man zusammenlebt, erlaubt.
Die Kontaktbeschränkung gilt aktuell in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ihr zufolge ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Das Corona-Virus stellt die Weltwirtschaft auf den Kopf - und hat zahlreiche Ausgangsbeschränkungen nach sich gezogen, die den Alltag von Rennradfahrern schwieriger macht. Mehr zu Auswirkungen auf die deutsche Radbranche lessen Sie hier.
Radsport-Training in der Corona-Krise: Was ist erlaubt?
Die Ausgangsbeschränkung ist also insofern rigoroser, als dass man für Aufenthalte und Fahrten außer Haus einen wichtigen Grund vorweisen muss, sollte man von der Polizei kontrolliert werden. Die Ausübung von Freiluftsport wird von beiden Regelungen aber gleich behandelt: Rennradfahren ist nicht gesetzlich verboten. Während beispielsweise Bayern aber das Radfahren nur noch mit der eigenen Familie, Freund und Freundin oder WG-Mitbewohner erlaubt, kann man aktuell beispielsweise in Hessen auch mit einem Vereinskollegen ("einer weiteren Person") Rennrad fahren.
Wir finden: Nur weil manche Sachen (noch) nicht verboten sind, sind sie noch lange nicht klug. Wie auch in anderen Bereichen des Lebens gilt derzeit: Lieber ein bisschen zu vorsichtig unterwegs, als im Nachgang den eigenen Leichtsinn bereuen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt TOUR Ausfahrten auf dem Rennrad vorzugsweise alleine oder maximal mit Lebenspartner und Kindern zu absolvieren - unabhängig davon, wo genau man wohnt.
Der Neun-Punkte-Plan gegen die Ausbreitung des Virus: (Angela Merkel am 22.03.2020, zunächst befristet für 14 Tage)
- Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder *individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen zunächst eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Was heißt das konkret für Rennradfahrer?
Individueller Sport (also auch Radfahren) und Bewegung an der frischen Luft sind ausdrücklich erlaubt. Allerdings nur unter Berücksichtigung der anderen Punkte und im "privaten Wohnumfeld". Touren mit den Vereins-Kollegen oder Kumpels sind tabu. Auch intensive Trainigseinheiten, oder Intervalle bis zur völligen Erschöpfung, sollte man zum Schutz seines Immunsystems besser lassen.
>>Wie die Radindustrie gegen den Virus kämpft<<
Wieterführende Informationen zu den aktuell geltenden Regeln finden Sie auf den Websiten der entsprechenden Bundesländer:
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