VerkehrssicherungspflichtRadunfall in einer Baustelle - Baustellenabsperrungen haben einen Sinn

Unbekannt

 · 29.05.2015

Verkehrssicherungspflicht: Radunfall in einer Baustelle - Baustellenabsperrungen haben einen SinnFoto: Jeanette Kühn

Nicht alles, was möglich ist, ist erlaubt. Das wurde einem Rennradfahrer klar, der im Dunkeln einen mit Absperrschranken gesperrten Radweg befuhr und in eine zirka einen Meter tiefe Baugrube stürzte.

Seine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Die Stadt habe gegenüber dem Radler ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, weil der Radweg nur für Anlieger freigegeben gewesen sei und der Rennradfahrer nicht zu diesem ­geschützten Personenkreis gehört habe. Nichts anderes ergebe sich daraus, dass der Radfahrer nach seinen Angaben versehentlich in den abgesperrten Baustellenbereich geraten sei; denn er habe selbst angegeben, die Absperrungen und Baufahrzeuge seien ihm suspekt gewesen. Selbst bei Unterstellung einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht überwiege das ­Verschulden des Radfahrers – mit der Folge, dass eine Haftung der Stadt vollständig aus­geschlossen sei. Über die Sperrung habe sich der Radfahrer bewusst hinweggesetzt und den Baustellenbereich selbst als erhebliche Gefahrenquelle erkannt. Zusammen mit den eingeschränkten Sichtverhältnissen hätte er deshalb Anlass gehabt, seine Geschwindigkeit bis zum Schritttempo zu reduzieren und notfalls abzusteigen. (OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2013 – I-9 U 135/13)