Tipps zur Online-BestellungVerbraucherrechte bei Lieferproblemen

Tipps zur Online-Bestellung: Verbraucherrechte bei LieferproblemenFoto: Adobe Stock

Eine Online-Bestellung kann schnell zum Frusterlebnis werden. Immer wieder bekommen wir Leserzuschriften, die berichten, dass ihr online bestelltes Rad nicht geliefert wird und sich der Termin mehrmals verschiebt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. erläutert TOUR-Lesern, welche Rechte man als Kunde hat.

Welcher Liefertermin ist verpflichtend?

Grundsätzlich gilt der im Online-Shop angegebene Liefertermin als vereinbart. Die vereinbarte Lieferzeit kann der Händler dann nicht einfach einseitig ­ändern.

Wenn die Online-Bestellung trotzdem nicht geliefert wird: Muss ich eine Mahnung schicken?

Wurde eine bestimmte Lieferfrist für die Online-Bestellung vereinbart, gerät der Händler automatisch in Verzug, wenn er den vereinbarten Liefertermin nicht einhält. Am sichersten ist es, trotzdem eine Frist zur Nachlieferung zu setzen.

Was kann ich tun, wenn weiterhin nichts passiert?

Will man nicht länger warten und untätig bleiben, ist der Widerruf der Online-Bestellung sinnvoll (falls dieser nicht ausgeschlossen ist). Ist man weiter an einer Lieferung interessiert, sollte erst vom Kunden eine Frist zur Nachlieferung gesetzt werden; gegebenenfalls kann man vom zuvor geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten.

Einkaufen im Internet kann ganz einfach sein - oder den letzten Nerv kosten. Gut, wer seine Rechte kenntFoto: Adobe Stock
Einkaufen im Internet kann ganz einfach sein - oder den letzten Nerv kosten. Gut, wer seine Rechte kennt

Kann ich bei Lieferverzug zum Beispiel ein Ersatzteil woanders teurer kaufen und den Differenzbetrag einfordern?

Lässt der Händler eine Nachfrist für die Online-Bestellung verstreichen, können die Mehrkosten für einen Ersatzkauf vom Kunden geltend gemacht werden; es kann aber zu einem Streit darüber kommen, ob der Händler die verspätete Lieferung auch selbst verschuldet hat.

Kann ich eine Nutzungsausfallentschä­digung verlangen, wenn ich wegen eines Lieferverzugs ein Fahrrad mieten musste?

Es ist im Einzelfall durchaus möglich, dass bei Lieferverzug die Mietkosten für ein etwaiges Ersatzfahrrad zu erstatten sind. Entscheidend ist dabei: Die ständige Verfüg­barkeit des Rades für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung muss von zentraler Bedeutung sein, und den Händler trifft selbst ein Verschulden an der verspäteten Lieferung.