Radsport im Corona-Winter 20/21 - BeschränkungschaosDas bedeuten die Corona-Regelungen für Rennradfahrer

Unbekannt

 · 07.12.2020

Radsport im Corona-Winter 20/21 - Beschränkungschaos: Das bedeuten die Corona-Regelungen für RennradfahrerFoto: Markus Greber

Katastrophenfall in Bayern, Ausgnagssperre in Sachsen, Hoffnung auf Lockerungen in Schleswig-Holstein: Welche Regeln gelten wo und was hat das für Auswirkungen auf uns Rennradfahrer?

Am vergangenen Wochenende kündgte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder weitreichende Verschärfungen der bestehenden Kontaktbeschränkungen an, die am Mittwoch, 9.12. greifen sollen - Zustimmung des Landtags vorausgesetzt. Neben der verstärkten Kontrolle der Maskenpflicht nicht nur in Geschäften und Supermärkten, sondern bereits in Eingangsbereichen und auf Parkplätzen, dem Alkoholverbot unter freiem Himmel und dem Wechselunterricht, ist die bayernweite allgemeine Ausgangsbeschränkung wohl der gravierendste Punkt.

Rennradfahren im Corona-Winter: Was darf ich?

In Bayern darf man demnach ab 9.12. die Wohnung dann nur noch aus einem triftigen Grund verlassen - dazu zählen Arztbesuche, Einkaufen, der Weg zur Arbeit oder Sport. Bereits seit Anfang November ruht in Bayern nahezu der gesamte Freizeit- und Amateursportbetrieb und nach einer zwischenzeitlichen Verschärfung auch der Indoor-Individualsport. Alle Sporthallen, Sportstätten und auch Fitnessstudios müssen seit dem 13. November geschlossen bleiben.

Eine Ausnahme bilden Individualsportarten an der frischen Luft wie Joggen oder Radsport, die "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands" ausgeübt werden dürfen, wie es in der Verordnung der Staatsregierung heißt. Diese Ausnahme gilt aber nur im Freien. Rennradfahren im Winter 20/21 ist also nach wie vor ausdrücklich erlaubt, auch in Bayern. Nur auf die Ausfahrt mit Vereinskollegen und Freunden müssen Rennradbegeisterte leider verzichten.

  Die wichtigsten deutschlandweiten Corona-Maßnahmen im Dezember 2020.  	Quelle: ZDFFoto: ZDF
Die wichtigsten deutschlandweiten Corona-Maßnahmen im Dezember 2020. Quelle: ZDF

Die zeitliche Komponente der neuen bayernweiten Regelungen dürfte Rennradfahrer in dieser Jahreszeit wohl kaum betreffen: An Hotspots mit Inzidenzzahlen von mehr als 200 Infizierten pro 100.000 Einwohnern gelten ab Mittwoch, 9.12. weitgehende nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr. In diesem Zeitraum sollen dann auch Sportaktivitäten im Freien nicht möglich sein.

Auch in Sachsen kommt es ab Montag, dem 14. Dezember, zu weitreichenderen Einschränkungen als bisher. Schulen, Kindergärten, Horte und der Einzelhandel mit Ausnahme der lebensnotwendigen Versorgung sollen geschlossen werden, kündigte Ministerpräsident Michael Kretschmer nach einer Kabinettssitzung in Dresden an. Für Alten- und Pflegeheime gilt: Zugang nur mit Maske und Schnelltest. Sport in geschlossenen Räumen werde verboten. Regelungen für den Outdoorsport gelten, wie seit Anfang November beschlossen, unverändert. Heißt: Rennradfahren ist alleine, zu zweit oder mit bis zu 10 Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt. Der sächsische Lockdown soll bis zum 10. Januar gelten.

Ausblick 2021

Die Pläne der Politik enden derzeit im Januar: Bayern plant mit dem ausgerufenen Katastrophenfall zunächst bis zum 5. Januar 2021, die bundesweiten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz enden am 10. Januar 2021. Insbesondere Bundesländer mit verhältnismäßig geringen Corona-Zahlen, wie etwa Schleswig-Holstein, hoffen spätestens dann auf allgemeine Lockerungen, die unter anderem auch die Öffnung von Indoor-Sportstätten wieder möglich machen.