Unbekannt
· 01.04.2020
In ganz Deutschland gelten aktuell Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen. Was bedeuten diese Regelungen für Rennradfahrer? Wir fassen zusammen, was in welchem Bundesland aktuell erlaubt ist.
Aktualisierung 3. Juni 2020:
Am 26. Mai haben Bund und Länder beschlossen, die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni beizubehalten: Demnach ist die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten. Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Weiterhin ist es aber so, dass die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich sind. Selbst im strengen Bayern darf man bereits mit bis zu fünf Personen und ab 8. Juni mit bis zu 20 Personen Sport an der frischen Luft machen.
Die Bundesregierung bietet Links zu den einzelnen Regelungen der Bundesländer
Stand April 2020 ab hier:
Da die Bundesrepublik Deutschland föderalistisch organisiert ist, kann jedes Bundesland selbst festlegen, welche Regelung für ihre BewohnerInnen gelten soll. So gilt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung, in Baden-Württemberg eine Kontaktbeschränkung. Was ist der Unterschied?
Die Ausgangsbeschränkung gilt aktuell in Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Öffentliche Orte (öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks) dürfen nur noch mit einem trifftigen Grund betreten werden. Etwa der Weg zur Arbeit oder zum Lebensmittelmarkt, dringende Arztbesuche, aber auch Sport und Spaziergänge an der frischen Luft. Letzteres ist alleine oder mit Menschen, mit denen man zusammenlebt, erlaubt.
Die Kontaktbeschränkung gilt aktuell in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ihr zufolge ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Die Ausgangsbeschränkung ist also insofern rigoroser, als dass man für Aufenthalte und Fahrten außer Haus einen wichtigen Grund vorweisen muss, sollte man von der Polizei kontrolliert werden. Die Ausübung von Freiluftsport wird von beiden Regelungen aber gleich behandelt: Rennradfahren ist nicht gesetzlich verboten. Während beispielsweise Bayern aber das Radfahren nur noch mit der eigenen Familie, Freund und Freundin oder WG-Mitbewohner erlaubt, kann man aktuell beispielsweise in Hessen auch mit einem Vereinskollegen ("einer weiteren Person") Rennrad fahren.
Wir finden: Nur weil manche Sachen (noch) nicht verboten sind, sind sie noch lange nicht klug. Wie auch in anderen Bereichen des Lebens gilt derzeit: Lieber ein bisschen zu vorsichtig unterwegs, als im Nachgang den eigenen Leichtsinn bereuen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt TOUR Ausfahrten auf dem Rennrad vorzugsweise alleine oder maximal mit Lebenspartner und Kindern zu absolvieren - unabhängig davon, wo genau man wohnt.
Der Neun-Punkte-Plan gegen die Ausbreitung des Virus: (Angela Merkel am 22.03.2020, zunächst befristet für 14 Tage)
Was heißt das konkret für Rennradfahrer?
Individueller Sport (also auch Radfahren) und Bewegung an der frischen Luft sind ausdrücklich erlaubt. Allerdings nur unter Berücksichtigung der anderen Punkte und im "privaten Wohnumfeld". Touren mit den Vereins-Kollegen oder Kumpels sind tabu. Auch intensive Trainigseinheiten, oder Intervalle bis zur völligen Erschöpfung, sollte man zum Schutz seines Immunsystems besser lassen.
Wieterführende Informationen zu den aktuell geltenden Regeln finden Sie auf den Websiten der entsprechenden Bundesländer: