Pflicht oder nichtSturz ohne Helm - Schadenersatz bei Fahrradunfall über 50 km/h

Unbekannt

 · 30.04.2015

Pflicht oder nicht: Sturz ohne Helm - Schadenersatz bei Fahrradunfall über 50 km/hFoto: Jeanette Kühn

Rund 900.000 Euro forderte ein Radfahrer nach einem Unfall mit seinem Speed-­Pedelec von seinem Fachhändler.

Der Arzt kam bei 35 bis 40 km/h zum Sturz, weil der Schlauch geplatzt war. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und lag zwei Wochen lang im künstlichen Koma. Er hat den Geruchssinn verloren und ist nur eingeschränkt arbeits­fähig. Ein Gutachter fand heraus, dass der Schlauch aufgrund fehlerhafter Montage geplatzt war und der montierte Reifen vom Pedelec-Hersteller nicht zugelassen war. Das "Grundurteil" gibt dem Radler ein Mitverschulden von 50 Prozent. Da er ein über 25 km/h schnelles Fahrzeug fuhr, wäre er verpflichtet gewesen, einen Helm zu tragen. Eine indirekte Helmpflicht für alle Radfahrer kann man daraus aber nicht ableiten. Vielmehr unterstreicht das Urteil, dass die Geschwindigkeit berücksichtigt wird. So ist die Tendenz erkennbar, dass von schnellen Radfahrern (z. B. Rennrad­fahrern) das Tragen eines Helms eher erwartet wird als von "normalen" Alltags­radlern.

(LG Bonn, Urteil vom 13.11.2014 – 18 O 388/12).