Nie oben ohne

Unbekannt

 · 13.07.2006

Nie oben ohne

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer. Dennoch könnte ein neues (bislang noch nicht rechtskräftiges) Urteil Rennrad-Fahrer bald zumindest indirekt zum Helmtragen zwingen.

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer. Dennoch könnte ein neues (bislang noch nicht rechtskräftiges) Urteil Rennrad-Fahrer bald zumindest indirekt zum Helmtragen zwingen. Das Landgericht Krefeld hatte entschieden, dass bei Unfällen besonders gefährdeter Radler der Radfahrer im Falle von Kopfverletzungen allein dadurch eine Mitschuld bekommen kann, dass er keinen Helm getragen hat. Versicherungen von Autofahrern hatten schon seit jeher mit diesem Einwand argumentiert, jedoch nie Erfolg gehabt. Das könnte nun anders werden. Im vorliegenden Fall (LG Krefeld, Urt. v. 22.12.2005 – 3 O 179/05, NZV 2006, 205) war der betreffende Radler zwar ein Kind, Rennrad-Fahrer könnten aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit in der Rechtssprechung jedoch ebenfalls als besonders gefährdete Radler angesehen werden. Also lieber: Helm aufsetzen!

Rechtsanwalt Dr. Winfried Born, Dortmund