Konstantin Rohé
· 27.04.2020
Ab Dienstag, 28. April 2020 gilt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Was sich ändert und wie Radfahrer profitieren könnten, zeigt unser Überblick über alle neuen Regelungen.
Sicherer, klimafreundlicher, gerechter. Das sind die drei Schlagworte, mit denen das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) die am 28. April 2020 in Kraft tretende Straßenverkehrsverordnungs-Novelle bewirbt. Die neuen Regeln sollen laut BMVI vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer stärken: mehr Schutz für Radfahrer und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Auch beim Thema Geschwindigkeit müssen Autofahrer zukünftig tiefer in die Tasche greifen: Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Und: Ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert.
Alle Änderungen in Bildern und Grafiken übersichtlich aufbereitet gibt's auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Auch hilfreich: Die neue StVO zum Herunterladen als Faltplan.