NADA zieht im Fall Erfurt vor Sportgerichtshof
Nach einem Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts vom 2. November war die UV-Behandlung von Blut vor dem 1. Januar 2011 nicht als Doping eingestuft worden.
«Das Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts ist zwar richtungsweisend, aber das heißt nicht, dass wir damit einverstanden sind. Wir wollen nun auf internationaler Ebene Rechtssicherheit vor allem für diesen Tatbestand für den Zeitraum vor 2011 erlangen», erklärte NADA-Chefjustiziar Lars Mortsiefer am Montag in einer Mitteilung.
Das Verfahren um die UV-Behandlung von Blut zwischen der NADA und einem Radsportler endete vor dem Schiedsgericht mit einem Freispruch für den namentlich nicht genannten Athleten.
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