Fall Erfurt: Vor 2011 kein Regelverstoß
Der Schiedsrichter, Rechtsanwalt Dr. Stephan Wilske, kam laut der Pressemitteilung zu dem Ergebnis, dass die UV-Behandlung von Blut, wie vom Mediziner Andreas Franke am Olympiastützpunkt Erfurt über Jahre praktiziert, vor dem 1. Januar 2011 nicht von Regel M1 der Verbotsliste erfasst sei. Damit fehle es bereits an einem objektiven Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. „In diesem richtungsweisenden Fall haben wir jetzt Klarheit über die Rechtslage vor 2011 und richten daran nun unser weiteres Vorgehen aus“, kommentierte NADA-Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer den Schiedsspruch.
Sowohl die NADA als auch die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Internationalen Sportgerichtshof CAS einzulegen. In den Fällen Jakob Steigmiller und Judith Hesse, die im Gegensatz zu dem Schiedsspruch vom Freitag den Zeitraum nach dem 1. Januar 2011 betrafen, hat die WADA die Entscheidungen des Deutschen Sportschiedsgerichts bereits akzeptiert. Der Radsportler Steigmüller und die Eisschnellläuferin Hesse waren beide freigesprochen worden.
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